Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

IPnovation GmbH

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen und Abweichungen

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge und/oder Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber sowie Dritten in ihrer Eigenschaft als Unternehmer und IPnovation GmbH, folgend IPnovation genannt, für Service- und Informationsdienstleistungen.

b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von IPnovation ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

c) Die Anweisung zur Erbringung von Dienstleistungen und/oder die Annahme von Dienstleistungen durch den Kunden gilt/gelten als uneingeschränkte Anerkennung der AGBs.

2. Angebote, Nebenabreden

a) Die Angebote von IPnovation sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

b) Enthält eine Auftragsbestätigung von IPnovation Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

3. Auftragserteilung

3. Auftrags-erteilung

a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, einer etwaigen Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch IPnovation um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

c) IPnovation verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

d) IPnovation verpflichtet sich dem Standard für Recherchen zu gewerblichen Schutzrechten (SIGNO Standard).

e) IPnovation kann zur Vertragserfüllung Subunternehmen, wie bspw. Datenbankanbieter und Informationsdienstleister, beauftragen.

4. Gewährleistung und Schadenersatz

a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung zu erfolgen hat.

b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von IPnovation innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

c) IPnovation hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

d) Hat IPnovation in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens – wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei

  1. leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt: – bei einer Auftragssumme bis 50.000,00 Euro: höchstens 3.000,– Euro; – bei einer Auftragssumme bis 100.000,00 Euro: höchstens 6.500,– Euro; – bei einer Auftragssumme über 200.000,00 Euro: 5 % der Auftragssumme, jedoch höchstens 10.000,– Euro.
  2. vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten auf das 10-fache der Rechnungssumme des jeweiligen Auftrags beschränkt.

e) Die Leistungen von IPnovation beruhen auf Daten von Datenbankanbietern und Patentämtern, weshalb keine Haftung für Schäden durch fehlerhafte und/oder unvollständigen Daten sowie nicht zeitgerechte Übermittlung der Leistungen übernommen werden kann.

f) IPnovation kann bei seinen Leistungen lediglich von Patentämtern veröffentlichte und zugängliche Daten berücksichtigen. Beispielsweise können Patentanmeldungen vor deren Veröffentlichung (z.B. nach 18 Monaten) nicht berücksichtigt werden. g) IPnovation lagert die ihm überlassenen Daten, Informationen, Gegenstände, Unterlagen und Datenträger nach dem aktuellen Stand der Technik (z.B. Safe, Passwortschutz, Virenschutz, usw.), übernimmt jedoch keine Haftung wenn Daten, Informationen, Gegenstände, Unterlagen und Datenträger unberechtigt entnommen, kopiert oder ausgespäht werden.

5. Rücktritt vom Vertrag

a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

b) Bei Verzug von IPnovation mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch IPnovation unmöglich macht oder erheblich behindert, ist IPnovation zum Vertragsrücktritt berechtigt.

d) Ist IPnovation zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält die den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von IPnovation erbrachten Leistungen zu honorieren.

6. Honorar, Leistungsumfang

6. Honorar, Leistungs-umfang

a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.

b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

d) Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung auf das von IPnovation genannte Konto ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 9,2 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.

e) Inhaltliche Einwendungen gegen eine Rechnung sind binnen 14 Tagen einzubringen und werden danach nicht mehr anerkannt.

7. Geheimhaltung

a) IPnovation ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber schriftlich übermittelten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verpflichtet. Als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gelten alle nicht offenkundigen Vorkommnisse, im Zweifelsfall alles, was nicht bereits anderweitig bekannt ist.

8. Rechtswahl, Gerichtsstand​

a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und IPnovation kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Hauptsitz von IPnovation vereinbart.

Stand 01.01.2020

Disclaimer

Alle unsere Tätigkeiten und Ergebnisse beziehen sich auf technische Aspekte. Wir führen keine rechtliche Beratung bzw. rechtliche Dienstleistung jeglicher Art durch.

Bitte Kontaktieren Sie bei rechtlichen Angelegenheiten einen Patentanwalt (https://www.oepak.at/ und https://www.patentanwalt.de/en/).